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Ich trage Google Glass mittlerweile permanent. Als ehemaliger Brillenträger stört mich die Brille nicht. Wie bereits erwähnt drückt die Datenbrille nicht, ist leicht und auch das Prisma im Blickfeld blende ich im Alltag nahezu vollständig aus.

Wie verhält es sich nun aber beim Autofahren. Gibt es hier Verbote, wie es beispielsweise für Mobiltelefonie gibt? Da ich kein Risiko eingehen wollte, habe ich mich an die Polizei in Hamm gewand und bekam von Pressesprecher Ulrich Biermann eine ausführliche Antwort. Er weist allerdings deutlich darauf hin, dass es aktuell noch keine spezifische Rechtssprechung für Datenbrillen gibt und dass die Polizei keinerlei Rechtsauskünfte geben kann. Daher ist die Antwort der Polizei auch nicht rechtsverbindlich, sondern spiegelt nur den aktuellen Stand der hiesigen Rechtsauffassung.

Im wesentlichen gibt es zwei Ansatzpunkte. Einerseits die Brille selbst und anderseits die Telekommunikationstechnik.

Das Tragen von Brillen sei generell unproblematisch, so Biermann, allerdings weist er auf § 23 I der StVO hin, der sich mit der Wahrnehmungsfähigkeit von Autofahrern beschäftigt. Dort heißt es wörtlich:

„Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch u. a. Geräte beeinträchtigt werden.“

Subjektiv würde ich nun sagen, dass ich mich in keiner Weise beeinträchtigt fühle in der Art, wie ich die Brille trage. Es steht dem Träger von Google Glass nämlich frei, die Position des Prismas durch Sitz der Brille zu variieren. Es soll Personen geben, die das bei inaktiv transparente Prisma gerne direkt vor dem rechten Auge haben. Das würde mich tatsächlich stören. In der oberen rechten Ecke meines ansonsten freien Sichtfeldes fühle ich mich nicht behindert. Gut. Als Brille ist das Gerät also vermutlich „erlaubt“.

Der wesentlichere Punkt ist nun, dass man Google Glass auch als Navigationsgerät und auch als Telefon-Endgerät einsetzen kann. Hier weist die Polizei auf folgende Vorschriften hin:

Das Bedienen der technischen Möglichkeiten über den Brillenbügel ist dagegen rechtlich erneut zu betrachten. Vergleicht man das mit der Bedienung eines Navigationsgerätes, so wäre das ebenfalls zulässig. Befindet sich das Navigationsgerät aber in einem Handy bzw. bietet letzteres diese Funktion, so wäre dann die Bedienung der Navigationsfunktion gleichzeitig die Bedienung des Mobilfunkgerätes, was einen Verstoß nach § 23 Ia StVO darstellen würde (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2013 – III-5 RBs 11/13, 5 RBs 11/13 –). Oder auch das Musikhören vom Handy, wozu es in der Hand gehalten wird, stellt einen Verstoß gegen § 23 Ia StVO dar (OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2009 – 83 Ss-OWi 63/09 –). Letztlich reicht das schlichte Aufnehmen des Geräts, auch wenn es (noch) nicht benutzt wird (OLG Celle, Beschluss vom 17. Juni 2009 – 311 SsRs 29/09 –).

Oh Schreck! Also darf ich die Brille nur auf dem Kopf haben, aber nicht benutzen? An dieser Stelle kommt ein interessanter Ansatz ins Spiel. Aktuell verfügt die Brille noch nicht über eine eigene Telekummunikationseinheit und beinhaltet auch keine SIM-Karte, sondern arbeitet in Verbindung mit dem Handy. Laut Biermanns Einschätzung ist die Brille damit quasi als „Fernbedienung fürs Handy“ zu werden, was ebenfalls „in Ordnung“ wäre.

Ich gehe davon aus, dass Google Glass immer mit einem weiteren Endgerät verbunden sein muss (Bluetooth), um die von Ihnen genannten Funktionen zur Verfügung zu stellen, wobei dieses weitere Endgerät dann über die Brillenbügel bedient werden kann. Insofern bliebe dann die „Nutzung der Brillenbügel als Fernbedienung“ straffrei, da auch hier das Mobiltelefon nicht unmittelbar genutzt wird, wie es § 23 I a StVO erfordert. Nur wenn Google Glass die Telefonfunktion unmittelbar zur Verfügung stellt, wäre die Bedienung dieses Geräts immer ein Verstoß gegen § 23 I a StVO. Dabei würde es dann auch keine Rolle spielen, ob nun die Navigations- oder die Emailfunktion bedient werden soll. Dann würde Google Glass als Mobiltelefon i. S. d. § 23 I a StVO gelten. Dies ist mit den o. g. Rechtsprechungen vergleichbar.

Da bin ich ja beruhigt … nach der aktuellen Rechtssprechung bekomme ich also keine Probleme, wenn ich durch die Brille nicht abgelenkt bin. In jedem Fall ein spannendes Themenfeld, das ich in Zukunft natürlich beobachten werde, damit ich nicht plötzlich ein Knöllchen für das Tragen einer Brille bekomme.

Der häufigste Satz, der mir aktuell entgegenhallt ist. „Filmen Sie mich gerade?“ – man scheint also zu wissen, was ich auf der Nase trage. Darauf deutet auch der zweithäufigste Satz – „Ist das die Google-Brille?“ – hin.

Allerdings kennzeichnet dieser Satz auch das größte Missverständnis im Zusammenhang mit Google Glass. Das Gerät kann weitaus mehr als Fotos und Filme aufzeichnen. Durch diese Funktion ist die Datenbrille oft als „Spionage-Werkzeug“ verschrien. Wer die Brille schon einmal bei jemandem auf der Nase gesehen hat, der weiß jedoch, dass Glass alles andere als unauffällig ist. Auch die drei Wege, wie ich die Kamera auslöse sind mehr oder minder von der Umwelt deutlich wahrzunehmen. Wenn jemand vor mir steht und sagt: „Okay, Glass … record a video“, dann finde ich das ebenso deutlich, wie den Druck auf die Taste am Bügel oder wenn jemand vor mir krampfhaft die Augen zukneift (Foto per „zwinkern“). Wenn man mal ehrlich ist könnte man auch so tun, als würde man mit einem Smartphone telefonieren, das Gerät am Ohr halten und dabei problemlos Fotos und Filme machen – und alle würden denken, man sei am Telefonieren …

Selbstverständlich war die Kamera-Funktion aber auch die erste, die ich ausprobiert hatte. zu Hause, im Auto und heute auch in einem Supermarkt. Dabei achte ich übrigens sehr auf die Persönlichkeitsrechte Dritter und schaue, dass niemand an prominenter Stelle im Bild erscheint.

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Als Supermarkt habe ich mir einen Anbieter ausgesucht, der seit einiger Zeit „Bezahlung per App“ anbietet. Dazu loggt man sich einfach mit seinem Handy ins System ein, wählt eine Filiale aus und erhält dann nach Passworteingabe einen „Bezahl-Code“. Mir fallen hierzu gleich mehrere spannende Einsatzgebiete für Google Glass ein. Zum einen könnte man während des Einkaufs schon die ganzen QR-Codes scannen, um einen persönlichen Überblick zu bekommen, was sich im Einkaufswagen befindet. So ließe sich auch mehr oder weniger präzise schon ein Preis voraussagen und die unliebsamen Überraschungen an der Kasse würden der Vergangenheit angehören. Über das GPS-Modul könnte die Brille dann selbstverständlich auch die Filiale lokalisieren, in der ich mich aufhalte und mir so meinen persönlichen „Bezahl-Code“ direkt in mein Sichtfeld einspiegeln. Beides noch etwas Zukunftsmusik, aber der Weg dahin ist nicht mehr weit.

Übrigens: Nahe der Kasse wurde ich von einer 80-jährigen Dame gefragt: „Sind Sie krank? Ist das ein Hörgerät für Ihre Augen?“  Ich habe ihr dann kurz erklärt, was Google Glass ist. Danach waren wir einer Meinung. „Das ist die Zukunft!“

Mich interessierte die Frage wie mit Trägern von Datenbrillen in solchen Bereichen umgegangen wird, in denen das Filmen ganz oder teilweise verboten ist. Schließlich sind die Kamera-Funktion und deren unauffällige Bedienung bei vielen Menschen der größte Unsicherheitsfaktor.

Generell hat die Brille ja viele weitere Funktionen, die einem Smart-Phone ähneln. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen Telefon und Brille darin besteht, dass ein Telefon im Regelfall dazu benötigt wird, erreichbar zu bleiben, was nach Auffassung des Gerichtes nicht zutrifft.

Pressesprecher Christian Nubbemeyer sagte dazu:

Zu den Datenbrillen: Derartige Fälle hatten wir hier noch nicht. Besucher mit Datenbrillen würden wir auffordern, diese Geräte bis zum Verlassen des Hauses im Eingangsbereich zu hinterlegen. Im Unterschied zum Smartphone wird man eine Datenbrille nicht benötigen, um hier im Haus erreichbar zu sein. Beim Verlassen des Hauses würden die Geräte dann selbstverständlich wieder ausgehändigt.

Tatsächlich teile ich aktuell seine Auffassung. Zur Zeit besitzt Google Glass noch keine eigene SIM-Karte, sondern wird via Bluetooth mit dem Handy gekoppelt. Zwar ist die Brille dann auch in der Lage, dass man über Sie telefonieren kann, aber die Sende-/Empfangs-Einheit befindet sich weiterhin im Telefon. Auch die übrigen Funktionen der Brille können von einem Smartphone abgedeckt werden und das Argument, man müsse die Hände frei haben, lässt sich nur schwer auf eine Gerichts-Situation anwenden.

Da war ich doch reichlich verwundert, als ich in der Zeitung unter dem Bild lesen konnte, dass ich die Datenbrille angeblich in Tschechien geordert hätte.

Vermutlich ist da etwas durcheinandergekommen. Die Brille habe ich selbstverständlich bei Google in den Staaten bestellt. Gekauft und eingeführt hat sie ein Bekannter aus Österreich, der sie mir dann per DHL zugeschickt hat. Die Brille war auf dem Versandweg zwar kurzzeitig in Bratislawa, aber das gehört ja zur Slowakei und die wiederum nicht mehr zu Tschechien.

Von daher: Die Bildunterschrift bitte einfach ignorieren! Hier übrigens der holprige Weg von Österreich nach Hamm, den die Brille zurückgelegt hat:

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Ich habe Google Glass über einen Kontakt aus Amerika bezogen, der sich für mich dort beim Explorer Programm registriert hat. In Deutschland ist die Brille aktuell noch nicht erhältlich. Ein Grund mehr, sie vor dem hiesigen Marktstart einem ausführlichen Praxistest zu unterziehen.

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Nachdem ich Google Glas und das Zubehör aus der Verpackung genommen hatte wollte ich mit der Installation starten. Dabei fiel mir direkt auf, dass es sich bei dem Netzstecker für das USB-Kabel um eine amerikanische Ausführung handelte, der natürlich nicht in deutsche Steckdosen passt. Glücklicherweise war das USB-Kabel vom Stecker getrennt, so dass die Datenbrille auch mit deutschem Strom-Adapter oder direkt vom PC geladen werden konnte.

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Eine wirkliche Anleitung gab es nicht. Lediglich den Hinweis, welcher der Knöpfe der „POWER“-Schalter ist und dass ich den mal drücken sollte. Das habe ich selbstverständlich direkt getan und habe das erste Lebenszeichen der Brille erhalten. „Pling“ kam von irgendwo her und ich sah im Prisma der auf dem Tisch liegenden Brille ein kleines Bildchen. Hektisch setzte ich die Brille auf …

Das Bild war klar und deutlich und befand sich oben rechts in meinem Blickfeld. Gleichzeitig war ich beeindruckt, wie bequem die Brille war. Bevor ich auf Kontaktlinsen umgestiegen war, habe ich selbst viele Jahre lang Brillen verschiedener Hersteller getragen, die alle nicht so bequem saßen, wie es Google Glass auf Anhieb tat. Ich hätte erewartet, dass die Brille schief sitzen würde, da sie auf einer Seite schwerer ist. Tut sie aber nicht.

Nachdem das Logo von Google Glass eingeblendet wurde, lief ein kleiner englischsprachiger Film ab, in dem mir zu Google Glass gratuliert wurde. Ich wurde gefragt, ob ich das Gerät mit einem PC, Android-Handy oder iPhone koppeln wollte. Ich entschied mich für das iPhone. Jetzt musste ich „nur noch“ die dazugehörige App herunterladen. Dummerweise gibt es im deutschen App-Store „myGlass“ gar nicht. Kein Wunder. Die Brille ist ja zur Zeit nur in Amerika verfügbar. Daher musste ich ein wenig tricksen. Ich installierte iTunes und legte mir ein amerikanisches Konto an. Hierzu war auch eine gültige amerikanische Anschrift erforderlich. Hier bediente ich mich einer Hotel-Adresse, die ich im Internet problemlos finden konnte. Der Rest der Installation verlief wieder problemlos. Anzumerken ist noch die Kopplung von Handy und Brille. Da Google Glass ja nicht über eine Tastatur verfügt wäre die Eingabe von Verbindungsdaten wohl nur sehr schwer möglich gewesen. Die Lösung: Auf dem Handy wurde ein QR-Code angezeigt, den ich mit der Brille einfach kurz fixieren musste.

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Fertig! Jetzt kann es losgehen … in Amerika wäre die Installation sicherlich noch einfacher gewesen, aber ich habe einfach mal so getan, als wäre ich Amerikaner – funktioniert auch!