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wird es heute abend gehen. Nachdem alle Formalitäten erledigt sind und sowohl Führerschein- wie auch der ADR-Schein (der zum Transport gefährlicher Güter berechtigt, wie z.B. Kraftstoffe, Gase und andere chenische Produkte) verlängert sind, habe ich nun theoretisch fünf Jahre Ruhe. Theoretisch deshalb, weil es ja das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz gibt, das ich im Prinzip sehr befürworte. Allerdings sorgen die Stichtagsregelungen dieses Gesetzes dafür, daß ich trotz meiner gerade erfolgten Verlängerung bis 2014 die vorgeschriebenen fünf Module absolviert haben muß, da ich ansonsten nur noch national fahren dürfte. Werde ich im Ausland kontrolliert ohne die dann notwendige Eintragung im Führerschein, würde ich in ernste Schwierigkeiten kommen. Bis 2016 könnte ich mich zwar auf rein nationale Fahrten beschränken, doch wird das kaum ein Arbeitgeber riskieren, weil die nötige Flexibilität fehlt. So viel erstmal dazu.

 Um die Überschrift wieder aufzugreifen: Heute abend geht es von Beckum aus zunächst nach Brilon, von dort weiter nach Duisburg und Ennigerloh, bevor ich dann in Beckum wieder Feierabend machen kann. Sieht nach einer ruhigen Tour aus, aber man weiß ja nie…

…hat man als Berufskraftfahrer seinen Führerschein zu verlängern. Heute stand also Teil zwei dieses Unterfangens auf dem Programm, so daß ich mich zum Arzt meines Vertrauens in der Nähe unseres schönen MaxiCenters begab.

 Erwartet hatte ich, daß ich recht eingehend untersucht werden würde. Doch weit gefehlt: Außer ein paar Fragen zu meinem allgemeinen Gesundheitszustand und einer "Abhöraktion" passierte nichts. Das wunderte mich dann aber doch, denn schließlich soll mit dieser Untersuchung doch verhindert werden, daß gesundheitlich nicht geeignete Fahrer auf die Straße gelassen werden und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Doch offensichtlich sind die Standards so niedrig, daß ich starke Zweifel daran habe.

Denn grundsätzlich bin ich der Meinung, daß diese Untersuchung nicht nur alle fünf Jahre erfolgen sollte, sondern man sich als Berufskraftfahrer jedes Jahr untersuchen lassen sollte, schon im eigenen Interesse. Gleiches sollte übrigens auch für Pkw-Fahrer gelten, wobei diese Klientel seltener durch Gesundheitsprobleme auffällt, sondern durch eine mitunter eigenwillige Auslegung der Straßenverkehrsregeln. Um es konkret zu sagen: So, wie bei Berufskraftfahrern alle fünf Jahre der Führerschein verlängert werden muß, sollte bei Pkw-Fahrern eine entsprechende Überprüfung der Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung erfolgen – und zwar in Theorie und Praxis!