Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform www.wa.de (nachstehend „Portal“) und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Das Portal wird von der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm (nachfolgend „Anbieter“), einem Unternehmen der Mediengruppe Ippen (nachfolgend „Mediengruppe“) betrieben.
1.2 Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Nutzungsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Der Anbieter ist im Falle des Widerspruchs des Nutzers zur fristgerechten Kündigung eines etwa bestehenden Vertrages berechtigt.
1.4 Spezielle Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen für gesonderte Dienstleistungen (z.B: e-paper, Online-Werbung, Shop usw.) gehen den vorliegenden Nutzungsbedingungen vor.
§ 2 Inhalte
2.1 Das Portal bietet u.a. Nachrichten und Informationen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur sowie weitere Daten, Photos, Texte, Musik, Videos, Graphiken, Software usw. (nachfolgend zusammen „Inhalte“) an. Alle diese Inhalte sind für jedermann nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für private Zwecke frei zugänglich.
2.2 Der sogenannte „Community-Bereich“ des Portals bietet den Nutzern die Möglichkeit, interaktv tätig zu werden und eigene Beiträge einzustellen, z.B. durch Verfassen von Kommentaren, Forumsbeiträgen, Blogs, Hochladen von Bildern, Videos oder Podcasts (nachfolgend zusammenfassend „nutzergenerierte Inhalte“) oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Zur Nutzung dieses Bereiches und seiner Inhalte ist eine Registrierung des Nutzers erforderlich und die angegebene E-Mail-Adresse zu verifizieren. Gleiches gilt für etwaige gesondert ausgewiesene Bereiche, für die spezielle Nutzungsbedingungen gelten können. Diese speziellen Nutzungsbedingungen gehen abweichenden Regelungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
2.3 Der Anbieter ist frei in der Gestaltung der Inhalte gemäß der vorstehenden Ziffern und jederzeit berechtigt, die Angebote auf dem Portal zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder ganz einzustellen.
§ 3 Registrierungspflicht; Zugangs- und Teilnahmeberechtigung; Vertragslaufzeit
3.1 Grundsätzlich sind alle Nutzer zugangs- und teilnahmeberechtigt.
3.2 In Bereichen, in denen Nutzer eigene Inhalte veröffentlichen können, ist eine einmalige Registrierung unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse usw.) und unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.
3.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per eMail, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.
3.4 Teilnahmeberechtigt bei Gewinnspielen ist jeder Nutzer, der über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Der Anbieter ist berechtigt, bei einzelnen Gewinnspielen den teilnahmeberechtigten Personenkreis weiter einzuschränken (z.B. Altersbeschränkung ab 18 Jahre). Hierauf wird jeweils in gesonderten Teilnahmebedingungen hingewiesen werden. Mitarbeiter des Anbieters und deren Angehörige sind teilnahme,- aber nicht gewinnberechtigt. Jeder Nutzer darf nur einmal teilnehmen und muss dabei eine individuelle E-Mail-Adresse angeben. Nutzern ist es nicht gestattet, gewerblich für Dritte an den Gewinnspielen teilzunehmen bzw. gewerblich die Daten Dritter als Teilnehmer der Gewinnspiele anzugeben bzw. angeben zu lassen, insbesondere durch automatisiert generierte ausgefüllte Gewinnspielformulare. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der Verlosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das System und/oder die Verlosung/Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung zu beeinflussen. Soweit nicht anders angekündigt, werden die Gewinner nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und namentlich auf der Gewinnerseite des Portals ausgewiesen. Zudem werden sie per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass sein voller Name, sein Wohnort und sein Benutzername in allen Medien der Mediengruppe veröffentlicht werden.
§ 4 Urheberrechte / Rechte an Inhalten
4.1 Dem Anbieter stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.
4.2 Soweit Inhalte über das Portal zugänglich gemacht werden, dürfen diese von den Nutzern nur für persönliche und eigene Zwecke verwendet werden. Jede Nutzung von Inhalten für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Eine Archivierung darf nur zu privaten und internen Zwecken des Nutzers dienen, also Dritten nicht zugänglich sein, nicht dazu dienen, Vervielfältigungen für Dritte herzustellen und die Archivnutzung darf nicht zu einer zusätzlichen Verwertung der Inhalte führen. Alle weiteren Nutzungen (z.B. Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken einschl. Archivierung, Überlassung an oder Verarbeitung durch Dritte für eigene oder fremde Zwecke oder zur öffentlichen Wiedergabe, Übersetzung, Bearbeitungen usw.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4.3 Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.
4.4 Nutzern ist es nach Registrierung ausdrücklich gestattet, an den dafür vorgesehene Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Ein Recht der Nutzer auf Veröffentlichung ihrer Beiträge (generell bzw. für einen bestimmten Zeitraum) besteht hingegen ausdrücklich nicht; der Anbieter hat daher auch jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen. Nutzergenerierte Inhalte stammen nicht vom Anbieter und werden auch nicht im Namen des Anbieters veröffentlicht. Der Anbieter macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht vom Anbieter stammenden Inhalten.
§ 5 Personenbezogene Daten
Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen des Anbieters.
§ 6 Pflichten der Nutzer in Bezug auf ihre nutzergenerierten Inhalte
6.1 Der Nutzer ist rechtlich allein verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte und hat sicherzustellen, dass keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte aufgenommen werden oder die Aufnahme solcher Inhalte ermöglicht wird, derartiger Inhalt gespeichert, verbreitet, zugänglich gemacht oder auf ein Angebot mit solchem Inhalt hingewiesen bzw. verlinkt wird.
6.2 Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden, zu Straftaten anleitenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Ausdrücklich verboten ist die Verbreitung von Inhalten, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, sowie verleumderische, beleidigende oder ruf- oder geschäftsschädigende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen sowie Junkmails, Spam, Kettenbriefe und andere Inhalte mit werbendem Charakter. Ebenfalls untersagt ist die Einstellung von Beiträgen, die gegen die Grundsätze der Datensicherheit verstoßen (z.B. mit Viren, Würmern, Trojanern u.ä. behaftete Beiträge).
6.3 Der Nutzer ist allein und umfassend für die von ihm auf dem Portal eingestellten Inhalte verantwortlich und ist damit verpflichtet, dem Anbieter sämtlichen Schaden, einschließlich aller Aufwendungen, zu ersetzen, welche diesem aufgrund schuldhafter Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen entstehen.
6.4 Der Nutzer stellt den Anbieter ausdrücklich auf erstes Anfordern auch von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverfolgung frei, die gegen den Anbieter aufgrund der vom Nutzer eingestellten Beiträge und deren Inhalten geltend gemacht werden.
6.5 Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen diesen Vorgängen nachzugehen und die Nutzerdaten ggf. an Strafverfolgungsbehörden und an Dritte, deren Rechte durch die Beiträge des Nutzers verletzt bzw. gefährdet sind, weiterzugeben.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Der Nutzer räumt dem Anbieter mit Einstellung seines Beitrages (Text, Bild, /Audio-Datei/Podcast, Video usw.) das Recht ein, diesen unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Von der Rechteeinräumung umfasst ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Ebenfalls räumt der Nutzer dem Anbieter das Recht ein, Beiträge in anderen Medien der Mediengruppe, im Print-, Online-, Hörfunk- oder TV-Bereich, und durch alle anderen Nutzungsarten – auch in gekürzter oder in sonstiger Weise bearbeiteter Form – zu verwenden und/oder zu veröffentlichen bzw. verwenden und/oder veröffentlichen zu lassen.
7.2 Eine wie auch immer geartete Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte und die Verwendung der Beiträge und Inhalte durch den Anbieter, insbesondere nach § 32ff. UrhG, ist ausgeschlossen.
7.3 Mit Einstellung seiner Beiträge sichert der Nutzer zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, welche die vorstehenden Nutzungsrechte des Anbieters beeinträchtigten könnten. Beim Einstellen von Bildern oder Videos sichert der Nutzer zu, dass alle darauf erkennbaren Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben.
§ 8 Verstoß gegen Nutzungsbedingungen / Rechtsfolgen
8.1 Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen hat der Anbieter das Recht, Inhalte des betroffenen Nutzers zu löschen.
8.2 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen, ist er darüber hinaus zum Ersatz der dem Anbieter entstandenen Aufwendungen, sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters auf erstes Anfordern von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wird, soweit dies dem Nutzer zurechenbar ist. Eine Schadensersatzverpflichtung besteht nicht, soweit den Nutzer kein Verschulden trifft.
§ 9 Haftung des Anbieters
9.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters, beruhen.
9.2. Im übrigen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.1.
9.3 Nutzergenerierte Inhalte unterliegen keiner Kontrolle durch den Anbieter. Der Anbieter übernimmt aus diesem Grund auch keine Verantwortung und Gewähr für für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Authentizität, Freiheit von Rechtsverletzungen Dritter, Virenfreiheit oder Geeignetheit dieser Inhalte und/oder sonstiger Aktivitäten von Nutzern. Dies gilt explizit auch für externe links, auf die im Rahmen von Beiträgen verwiesen wird, egal ob es sich um Beiträge des Anbieters handelt oder um nutzergenerierte Beiträge.
9.4. Auch für alle übrigen Inhalte des Portals, insbesondere redaktionelle Inhalte, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der Inhalte für den Nutzer.
9.5. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz und für Schadensersatzansprüche aus der Übernahme einer Garantie.
9.7. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
9.8. Soweit eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.9. Auf den Transport der Daten über das Internet hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Nutzer richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Darüber hinaus wird nicht gewährleistet, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Nutzers oder der Kommunikationswege vom Nutzer zum Server oder aus missbräuchlicher Verwendung von Benutzername und Passwort entstehen. Da keine elektronische Kommunikation vollkommen sicher ist, kann der Anbieter schon allein durch seine Anbindung an das Internet und die sich daraus ergebenden technischen Gegebenheiten keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Informationsfluss von und zu dem Anbieter nicht von Dritten abgehört oder aufgezeichnet wird. In diesem Zusammenhang weist der Anbieter auch ausdrücklich darauf hin, dass jeder Nutzer selbst dafür Sorge tragen muss, dass sein System vor schädlichen Angriffen aus dem Netz (Viren, Würmer, Trojaner etc. ) geschützt wird.
§ 10 Streitbeilegung
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Sonstige Regelungen
11.1 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
11.2 Sowohl auf diese Nutzungsbedingungen als auch auf etwaige darüber hinaus bestehende Rechtsverhältnisse zwischen dem Nutzer und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts, Anwendung.
11.3 Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt.
11.4 Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen Nutzungsbedingungen bzw. den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu, haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per e-mail oder Telefax entspricht der Schriftform; dies gilt auch für das Klicken auf entsprechende Buttons.
Allgemeine Geschäftsbedingungen E-Paper
1. Vertragsgegenstand
ePaper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der W. Jahn Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG und der Märkische Zeitungsverlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung über das Internet. Als ePaper-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf die ePaper-Ausgaben der letzten 30 Tage. Sie können ePaper beliebig oft online lesen und nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Anschließend erhält der Benutzer Zugangsdaten für die von ihm ausgewählte ePaper-Ausgabe per Email. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Email zustande. Alternativ ist eine schriftliche Anmeldung möglich.
3. Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Zahlung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus im Voraus per Bankeinzug.
4. Preiserhöhungen
Der Verlag behält sich vor, die Abonnementpreise zu erhöhen. Die Erhöhung wird vor Inkrafttreten im ePaper bekanntgegeben. Im Fall der Erhöhung des Preises um mehr als 5% steht dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zum Termin der Preiserhöhung zu.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten oder den Zugang zu ePaper sperren.
6. Haftung
Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu ePaper 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen von ePaper oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für ePaper geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Das Passwort ist vom Kunden für Dritte unzugänglich aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der ePaper-Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
8. Urheberrecht / Nutzung
Der Verlag erlaubt die Nutzung ausschließlich dem persönlich registrierten Nutzer und nur zu privaten Zwecken. Eine Weitergabe der ePaper-Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, bezahlte Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und herunterzuladen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen, etc. der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig.
9. Vertragsänderungen
Sollte der dem reduzierten ePaper zugrunde liegende Bezug der gedruckten Ausgabe während der Laufzeit des ePaper-Abonnements enden, gilt ab diesem Zeitpunkt der (höhere) Preis für das reine ePaper-Abonnement.
10. Kündigung
Das Abonnement kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bezugsunterbrechungen sind nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Homepage von WA.de ePaper unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlages nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bestellung des Kombinationsangebotes ePaper mit Tablet
1. Vertragsgegenstand
Im Rahmen des Kombinationsangebotes verkauft die Firma Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Verlag) dem Kunden die Kombination aus ePaper und einem Tablet der jeweils bestellten Version.
2. Berechnungsart
a. Beide Bestandteile des Kombinationsangebots werden zusammen und monatlich berechnet. Andere Zahlungsintervalle sind nicht möglich.
b. Das Kombinationsangebot wird ausschließlich gegen Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch den Kunden vergeben.
3. Vertragslaufzeit
Für das Kombinationsangebot besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
4. Vertragsende / Eigentumsvorbehalt / Versand
a. Die Berechnung des Vertragsbestandteils Tablet endet automatisch nach 24 Monaten.
b. Berechnung und Zurverfügungstellung des Vertragsbestandteils ePaper werden nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit automatisch verlängert, sofern dieses nicht durch den Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartal gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
c. Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Das Eigentum am Vertragsbestandteil Tablet wird ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Gesamtbezugspreises bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit übertragen. Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum am Tablet an den Kunden über.
d. Das bestellte Tablet wird an den Kunden per Nachnahme versandt. Mit Übergabe der Ware an den Kunden wird ein einmaliger Nachnahmebetrag (je nach Tablet Modell) fällig, den der Kunde in bar zu zahlen hat. Die Höhe der jeweiligen Einmalzahlung ist den Angebotsbeschreibungen zu entnehmen. Verweigert der Kunde die Einmalzahlung, so wird ihm das Tablet nicht ausgehändigt und geht an den Verlag zurück. In diesem Fall wandelt sich der Vertrag um in einen reinen Vertrag über ein ePaper-Abonnement (ohne Tablet).
5. Vertragsänderungen
Sollte in der Kombinationsform ePaper (preisreduziert) – Tablet der dem reduzierten ePaper zugrunde liegende Bezug der gedruckten Ausgabe während der Mindestvertragslaufzeit des Kombinationsangebots gekündigt werden, wird der bestehende Vertrag in die Kombinationsform ePaper (voll bezahlt) – Tablet umgewandelt. Die Preisanpassung erfolgt zum Zeitpunkt der Berechnungseinstellung der gedruckten Ausgabe.
6. Umzug des Kunden
Etwaige Wohnungswechsel des Kunden berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Kündigung der Mindestvertragslaufzeit des Kombinationsangebots. ePaper sowie Tablet sind innerhalb der allgemeinen technischen Grenzen des Internets weltweit verfügbar und nutzbar. Wird im Zuge eines Wohnungswechsels des Kunden die Lieferung und Berechnung einer Printausgabe eingestellt, wird wie in Punkt 5. verfahren.
7. Mängel / Gewährleistung / Garantie
a. Der Kunde ist verpflichtet, verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Absender des Tablets (versendender Dienstleister) anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung durch den Kunden zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch durch den Kunden entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
b. Etwaige berechtigte Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie sind an den versendenden Dienstleister (Daten / Rücksendeschein sind dem Lieferschein zu entnehmen) oder an den Hersteller direkt zu richten. Auf das iPad gewährt Apple eine Hardwaregarantie für die Dauer eines Jahres ab Kaufdatum. Geräte anderer Hersteller haben üblicherweise eine Garantie von zwei Jahren.
8. Andere Prämien
Eine Verknüpfung des Kombinationsangebotes mit anderen Werbe- oder Prämienmodellen ist nicht möglich.
9. Bonitätsprüfung
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiv ausfallenden Prüfung der Bonität des Kunden. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, wird unverzüglich die Bearbeitung des Versands des Tablets und der Zugangsdaten zum ePaper-Abo ausgelöst. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird der Verlag dem Kunden dies unverzüglich per Email mitteilen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
10. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens 2 Monatsraten in Verzug, so kann der Verlag den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen und die noch offenen Monatsraten bezüglich der 24-monatigen Laufzeit werden sofort zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt dem Verlag vorbehalten.
11. Mobilfunk-Gebühren
Das Kombinationsangebot enthält in den Fällen, in denen das Tablet eine Möglichkeit zur Datenanbindung per SIM-Karte besitzt, keinen Datenfunktarif. Der Abschluss eines entsprechenden Datenfunktarifs obliegt bei Bedarf dem Nutzer auf dessen eigene Kosten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50 000 Exemplaren 20 v. H. 100 000 Exemplaren 15 v. H. 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. – Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. – Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20. Erfüllungsort ist Hamm. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamm. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
a) Der Verlag handelt auch insoweit im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als Aufträge angeschlossene Verlage betreffen.
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie Druckvorlagenübertragung per digitalem Datentransfer übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
c) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.
d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
e) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
f) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.
g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
h) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Direktpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen,-deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Direktpreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.
i) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige (auch) in Online-Diensten erscheint. j
j) Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.
k) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.
l) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
m) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 6 Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
n) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
o) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlungsvergütung nicht bezahlt.
p) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
q) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
r) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/ Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.
s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt.
t) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert.
u) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
v) Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen:
I) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.
II) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.
III) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
IV) Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
V) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.
VI) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements
1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Werktage vorher) beim Westfälischen Anzeiger eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.
2. Der Abonnementsvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.
3. Abonnementsgebühren sind im Voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in dem Westfälischen Anzeiger angekündigt.
4. Das Abonnement kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Vorauszahlung ist eine Kündigung nur zum Ende des Vorauszahlungszeitraums möglich. Kündigungen sind in Textform (§ 126b BGB) an den Westfälischen Anzeiger, Gutenbergstr. 1, 59065 Hamm zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.
5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 10 Werktage vor der geplanten Änderung beim Westfälischen Anzeiger eingegangen sein. Bei Urlaubsnachsendungen muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift, die Kundennummer und die Reiseanschrift angegeben werden. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr.
7. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich dem Westfälischen Anzeiger anzuzeigen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschuldung des Westfälischen Anzeiger oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Westfälischen Anzeiger.
8. Lieferunterbrechungen sind kostenfreie Serviceleistungen des Verlages und führen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lieferunterbrechung zu einer anteiligen Erstattung des Bezugspreises. Der Verlag behält sich das Recht vor, nicht abgenommene Zeitungen an soziale Einrichtungen zu liefern. Sie entbinden nicht von der vertraglichen Verpflichtungszeit.
9. Die für die Abonnementsführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
10. Sitz der Westfälischer Anzeiger GmbH & Co. KG ist Hamm. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Westfälischen Anzeiger. Soweit Ansprüche des Westfälischen Anzeiger nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung
1. Werbeauftrag
1.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden („Auftragge-bers“) in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere Internetangeboten der Firma Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Gutenbergstr. 1, 59065 Hamm (nachfolgend „Anbieter“ genannt) zum Zweck der Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch e-mail geschlossenen Vereinbarung.
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Vertragsschluss, Kündigung
2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.2 Aufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Abwicklung der Aufträge
3.1 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die gebuchten Schaltzeiten so rechtzeitig abzurufen, dass sie innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abgewickelt werden können. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
3.2 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten; dies gilt insbesondere auch, wenn die gebuchten PageImpressions nicht erreicht wurden. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
3.3 Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der Online-Werbemittel werden vom Anbieter nach Mög-lichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technischen Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist der Anbieter berechtigt, die Online-Präsentation des Werbemittels vorzuverlegen oder nachzuholen. Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschiebung der Online-Präsentation handelt.
3.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkur-renten des Auftraggebers während des gleichen Zeitraums und auf der selben Internetseite Werbung schalten.
4. Platzierung
4.1 Die Aufnahme von Werbemitteln auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbemittel an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies vom Anbieter schriftlich oder in Textform bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbemittel erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
4.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.
5. Kenntlichmachung von Werbemitteln
Werbemittel werden vom Anbieter durch Zusätze als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung des Werbemittels dessen werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.
6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbemittel im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.
7. Datenanlieferung
7.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben des Anbieters entsprechen. Die Werbemittel müssen spätestens sieben Werktage vor Beginn der Schaltung angeliefert werden. Entsprechendes gilt für die vom Auftraggeber mitzuteilenden Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung eines Werbemittels übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels und der Anspruch des Anbieters auf Zahlung der Vergütung bleibt unberührt.
7.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen Monat nach Ende des Schalt-zeitraums aufzubewahren.
7.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
8.1 Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nut-zungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, dem Anbieter die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
8.2 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Daten. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbemittel zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
8.3 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Schadensquellen, die in den angelieferten Daten enthalten sind, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Sind etwaige Mängel bei den Werbe-Unterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
8.4 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
9. Gewährleistung des Anbieters
9.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.
9.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) in-nerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert
9.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Schaltung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
12. Preisliste
12.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.
12.2 Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch den Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.
12.3.Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbemittel an Plätzen oder mittels Werbeformen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonder-preise festzulegen.
12.4 Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kundennetto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
13. Rechnungsstellung
13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.
13.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
13.3 Für elektronische Bezahlsysteme gelten jeweils gesonderte Bedingungen.
14. Zahlungsverzug und Stundung
14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
14.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.
14.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Provisionsanspruch
Eine Provision wird nur von durch den Anbieter anerkannten Werbemittlern vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann, aus der sich die Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von Werbemittlern / Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.
16. Datenschutz
16.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
16.2 Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an aner-kannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
16.3 Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten wird. Setzt der Auftraggeber Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben einhält.
17. Chiffrewerbung
17.1 Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen werden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
17.2 Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 gr) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen.
18. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
20. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche vom Anbieter nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
21. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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